ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 AllgemeinFür Verträge mit der Firma GardenHighlights gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Die AGB´s gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.
1.2.1 Angebote von GardenHighlights in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
1.2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. GardenHighlights ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei GardenHighlights anzunehmen.
1.3 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber GardenHighlights oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
1.4 Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.§ 2 Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug2.1 Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
2.2 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein sofern sie mit dem Zeichen zzgl. 19% MwSt gekennzeichnet sind. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Ist ein Zahlungsziel nicht einzelvertraglich vereinbart, so werden alle Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
2.4 GardenHighlights ist berechtigt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, für die zu erbringenden Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswertes zu verlangen.
2.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8%- Punkten über dem Basiszinssatz rechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden, werden sämtliche weitere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. GardenHighlights kann bei Zahlungsverzug für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorkasse vor Lieferung verlangen.
2.6 Der Kunde muss damit rechnen, dass GardenHighlights Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann GardenHighlights Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
2.7 Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von GardenHighlights anerkannt worden sind.§ 3 Eigentumsvorbehalt3.1 Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der GardenHighlights bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die GardenHighlights zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird GardenHighlights auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigegeben.
3.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung der Ware nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde tritt GardenHighlights bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. GardenHighlights nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. GardenHighlights behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät.
3.3 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für GardenHighlights. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht GardenHighlights gehörenden Gegenständen, so erwirbt GardenHighlights an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von GardenHighlights gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, GardenHighlights nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
3.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, hat der Kunde GardenHighlights unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat GardenHighlights alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Waren bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten der Intervention von GardenHighlights trägt der Kunde, soweit eine Kostenerstattung nicht durch den Dritten erfolgt.
3.5 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GardenHighlights zum Rücktritt und Zurücknahme der Ware berechtigt.§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sofern dem Käufer nicht ausdrücklich mitgeteilt wird, dass die Ware im deutschen Lager vorrätig ist, wird diese auftragsgemäß in Handarbeit gefertigt und per Seefracht aus China oder Türkei geliefert. Da GardenHighlights keinen unmittelbaren Einfluss auf die Fertigung der Ware sowie Verfügbarkeit der Containerschiffe hat, sind angegebene Liefertermine grundsätzlich unverbindlich und nur als grober Richtwert zu verstehen. Anderes gilt nur, wenn GardenHighlights ausdrücklich schriftlich die Gewähr für die konkrete Einhaltung eines bestimmten Liefertermins übernommen hat.“
4.2 Ist für die Leistung von GardenHighlights die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere auch, sofern GardenHighlights eine Vorauszahlung verlangt. Die Fertigung bzw. Verschiffung der Ware wird erst nach Erhalt der Vorauszahlung in Auftrag gegeben.”4.3 Soweit GardenHighlights ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für GardenHighlights unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für GardenHighlights keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
4.4 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.§ 5 Gefahrübergang / Lieferung5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.5.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5.3 Alle Sendungen erfolgen einschließlich etwaiger Rücksendungen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen und zwar mit der Übergabe der Ware an Bahn oder Spediteur.
5.4 Für ausverkaufte Artikel behält sich Ga Bei Gebrauchtpflaster ist ein Schmutz-Fremdkörperanteil bis zu 10 % zulässig und berechtigt nicht zu Reklamation, Minderung oder Rechnung.
rdenHighlights das Recht der Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel vor, falls im Auftrag ausdrücklich nicht verbeten wurde.
5.5 Bei Abrufaufträgen muss der Käufer Termine und Mengen rechtzeitig vorher angeben, andernfalls ist GardenHighlights zum Zwischenverkauf berechtigt. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
5.6 Bei Lieferungen frei Bau- oder Verwendungsstelle muss die Abladestelle auf festem Damm bzw. befestigter Straße ohne Verzug gut erreichbar und eine LKW-Wendungsmöglichkeit vorhanden sein. Ist die Zufahrt aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug unbehindert gelangen kann. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abkippen von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der Einsatz von Solo-, Mehrachs- oder Spezialfahrzeugen ist in der Preisstellung nicht enthalten; Wartezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Insofern das Abladen der Ware vereinbarungsgemäß nicht durch uns vorzunehmen ist, sind vom Empfänger unverzüglich Hilfskräfte und Hilfsgerät zur Verfügung zu stellen. Wir haften nicht für Schäden auf Baustellen, die durch von unseren Lieferwerken oder uns eingesetzten Fahrzeugen entstehen.
5.7 Bei Verkauf nach Gewicht gilt das auf den Waagen der Lieferwerke, Lagerstätten oder das vom eingesetzten Fuhrmann ermittelte Gewicht. Bei Waggonversand gilt das auf dem Abgangsbahnhof festgestellte bahnamtliche Gewicht, bei Verkauf nach Stückzahl, cbm, qm oder lfm, die beim Verladen ermittelte Menge. Eine Verpflichtung für die volle Ausnutzung des Mindestladegewichts sowie für Lieferungen zu bestimmten Fristen und aus bestimmten Betrieben sowie mit bestimmten Raumgewichten wird nicht übernommen. Der Versand erfolgt stets, auch bei Frankolieferungen, auf Gefahr des Empfängers. Bei Auslieferung von Schüttgütern, welche in der Regel gekippt werden, sind üblicherweise 10 % Mehr- oder Mindermengenanlieferung möglich. Hieraus entstehende Kosten berechtigen den Käufer nicht zu Nachforderungen5. 8 GardenHighlights ist zur Teillieferung berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar ist.§ 6 Rechte des Käufers bei Mängeln6.1 GardenHighlights leistet zunächst nach ihrer Wahl für Mängel der Ware gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.2 Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen und Rügen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei GardenHighlights geltend zu machen. Bei verspäteter Rüge entfällt jegliche Haftung.
6.3 GardenHighlights haftet auch nicht für offensichtliche Sachmängel, wenn diese im Rahmen zumutbarer Untersuchung beim Empfang der Ware feststellbar sind.
6.4 Verlegt oder bearbeitet der Käufer von GardenHighlights gelieferte Ware oder veräußert er sie trotz erkennbarer Mängel weiter, so entfällt jede Gewährleistungsverpflichtung seitens GardenHighlights. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine nicht sachgemäße Verlegung der Ware bei bestimmten Natursteinen Verfärbungen auftreten können. Eine Reklamation des Kunden bzw. Haftung durch GardenHighlights ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.5 Zeigt sich später ein Mangel, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.6 Muster, Proben, Ausstellungsstücke und Prospekte dienen lediglich der besseren Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
6.7 Die Natursteinprodukte sind keine industriell gefertigten Erzeugnisse, sondern werden handwerklich bearbeitet. Es kann daher zu Abweichungen in den gestalterischen Details und zu Differenzen in den Maßen gegenüber den Angaben in unseren Angeboten kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6.8 Natursteine wie Basalt, Granit, Marmor, Quarzit, Sandstein usw. sind naturgegeben unregelmäßig. Praktisch ist kaum ein Stein wie der andere. Für Quarzadern, Farb- und Zeichnungsunterschiede, Poren, Einsprengungen, Trübungen und Risse leisten wir keine Gewähr. Solche dem Naturstein eigentümlichen Abweichungen, die in der Natur des Steines liegen, sind keine Mängel. Sie stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. So ist beispielsweise bei Sandsteinen mit weißen bis geblichen oder andersfarbigen Einschlüssen zu rechnen. Auch können aufgrund der Härte unserer Steine, gesägte oder geschliffene Ware konkave oder konvexe Schüsselungen aufweisen.”
6.9 Exakte Liefergewichte können nicht gewährleistet werden. Von Liefergewichten kann um bis zu 5 % nach oben oder unten abgewichen werden, es sei denn die Parteien haben schriftlich ausdrücklich eine andere Regelung getroffen. Das von GardenHighlights bei der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmte Person sowie im Falle einer Direktbelieferung angegebene Gewicht ist maßgeblich. Der Kunde kann auf seine Kosten eine Verwägung verlangen. Über vorstehende zulässige Gewichtsabweichungen hinaus können Gewichtsabweichungen nur sofort nach Eingang der Ware beim Kunden und nur dann reklamiert werden, wenn sie sofort, insbesondere durch amtliche Feststellung, festgestellt und GardenHighlights unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kunde hat in diesem Fall GardenHighlights eine unverzügliche Überprüfung der Gewichtsabweichung zu ermöglichen.”
6.10 Da in bestimmten Natursteinen Eisenoxide oder andere Stoffe vorhanden sind, die auf äußeren Einflüsse reagieren, besteht die Möglichkeit der nachträglichen Fleckenbildung durch äußerliche Einwirkungen. Eine derartige Veränderung des Erscheinungsbildes stellt keinen Mangel dar und berechtigt insofern nicht zur Reklamation.
6.11 Ansprüche des Kunden gegen GardenHighlights gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen GardenHighlights gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner § 6.1 entsprechend.
6.12 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 7 Haftung
7.1 GardenHighlights haftet dem Kunden auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GardenHighlights nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, ist der Geschäftssitz von GardenHighlights.
8.3 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag, ist der Geschäftssitz von GardenHighlights.
§ 9 Verbindlichkeit des Vertrages
9.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
§ 1 AllgemeinFür Verträge mit der Firma GardenHighlights gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Die AGB´s gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.
1.2.1 Angebote von GardenHighlights in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
1.2.2 Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. GardenHighlights ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei GardenHighlights anzunehmen.
1.3 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber GardenHighlights oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
1.4 Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.§ 2 Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug2.1 Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
2.2 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein sofern sie mit dem Zeichen zzgl. 19% MwSt gekennzeichnet sind. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Ist ein Zahlungsziel nicht einzelvertraglich vereinbart, so werden alle Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
2.4 GardenHighlights ist berechtigt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, für die zu erbringenden Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswertes zu verlangen.
2.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8%- Punkten über dem Basiszinssatz rechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden, werden sämtliche weitere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. GardenHighlights kann bei Zahlungsverzug für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorkasse vor Lieferung verlangen.
2.6 Der Kunde muss damit rechnen, dass GardenHighlights Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann GardenHighlights Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
2.7 Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von GardenHighlights anerkannt worden sind.§ 3 Eigentumsvorbehalt3.1 Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der GardenHighlights bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die GardenHighlights zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird GardenHighlights auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigegeben.
3.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung der Ware nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde tritt GardenHighlights bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. GardenHighlights nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. GardenHighlights behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät.
3.3 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für GardenHighlights. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht GardenHighlights gehörenden Gegenständen, so erwirbt GardenHighlights an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von GardenHighlights gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, GardenHighlights nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
3.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, hat der Kunde GardenHighlights unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde hat GardenHighlights alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Waren bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten der Intervention von GardenHighlights trägt der Kunde, soweit eine Kostenerstattung nicht durch den Dritten erfolgt.
3.5 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GardenHighlights zum Rücktritt und Zurücknahme der Ware berechtigt.§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sofern dem Käufer nicht ausdrücklich mitgeteilt wird, dass die Ware im deutschen Lager vorrätig ist, wird diese auftragsgemäß in Handarbeit gefertigt und per Seefracht aus China oder Türkei geliefert. Da GardenHighlights keinen unmittelbaren Einfluss auf die Fertigung der Ware sowie Verfügbarkeit der Containerschiffe hat, sind angegebene Liefertermine grundsätzlich unverbindlich und nur als grober Richtwert zu verstehen. Anderes gilt nur, wenn GardenHighlights ausdrücklich schriftlich die Gewähr für die konkrete Einhaltung eines bestimmten Liefertermins übernommen hat.“
4.2 Ist für die Leistung von GardenHighlights die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere auch, sofern GardenHighlights eine Vorauszahlung verlangt. Die Fertigung bzw. Verschiffung der Ware wird erst nach Erhalt der Vorauszahlung in Auftrag gegeben.”4.3 Soweit GardenHighlights ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für GardenHighlights unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für GardenHighlights keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
4.4 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.§ 5 Gefahrübergang / Lieferung5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.5.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5.3 Alle Sendungen erfolgen einschließlich etwaiger Rücksendungen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, ohne Haftung für Bruch, Diebstahl und dergleichen und zwar mit der Übergabe der Ware an Bahn oder Spediteur.
5.4 Für ausverkaufte Artikel behält sich Ga Bei Gebrauchtpflaster ist ein Schmutz-Fremdkörperanteil bis zu 10 % zulässig und berechtigt nicht zu Reklamation, Minderung oder Rechnung.
rdenHighlights das Recht der Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel vor, falls im Auftrag ausdrücklich nicht verbeten wurde.
5.5 Bei Abrufaufträgen muss der Käufer Termine und Mengen rechtzeitig vorher angeben, andernfalls ist GardenHighlights zum Zwischenverkauf berechtigt. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
5.6 Bei Lieferungen frei Bau- oder Verwendungsstelle muss die Abladestelle auf festem Damm bzw. befestigter Straße ohne Verzug gut erreichbar und eine LKW-Wendungsmöglichkeit vorhanden sein. Ist die Zufahrt aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug unbehindert gelangen kann. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abkippen von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der Einsatz von Solo-, Mehrachs- oder Spezialfahrzeugen ist in der Preisstellung nicht enthalten; Wartezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Insofern das Abladen der Ware vereinbarungsgemäß nicht durch uns vorzunehmen ist, sind vom Empfänger unverzüglich Hilfskräfte und Hilfsgerät zur Verfügung zu stellen. Wir haften nicht für Schäden auf Baustellen, die durch von unseren Lieferwerken oder uns eingesetzten Fahrzeugen entstehen.
5.7 Bei Verkauf nach Gewicht gilt das auf den Waagen der Lieferwerke, Lagerstätten oder das vom eingesetzten Fuhrmann ermittelte Gewicht. Bei Waggonversand gilt das auf dem Abgangsbahnhof festgestellte bahnamtliche Gewicht, bei Verkauf nach Stückzahl, cbm, qm oder lfm, die beim Verladen ermittelte Menge. Eine Verpflichtung für die volle Ausnutzung des Mindestladegewichts sowie für Lieferungen zu bestimmten Fristen und aus bestimmten Betrieben sowie mit bestimmten Raumgewichten wird nicht übernommen. Der Versand erfolgt stets, auch bei Frankolieferungen, auf Gefahr des Empfängers. Bei Auslieferung von Schüttgütern, welche in der Regel gekippt werden, sind üblicherweise 10 % Mehr- oder Mindermengenanlieferung möglich. Hieraus entstehende Kosten berechtigen den Käufer nicht zu Nachforderungen5. 8 GardenHighlights ist zur Teillieferung berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar ist.§ 6 Rechte des Käufers bei Mängeln6.1 GardenHighlights leistet zunächst nach ihrer Wahl für Mängel der Ware gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.2 Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen und Rügen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei GardenHighlights geltend zu machen. Bei verspäteter Rüge entfällt jegliche Haftung.
6.3 GardenHighlights haftet auch nicht für offensichtliche Sachmängel, wenn diese im Rahmen zumutbarer Untersuchung beim Empfang der Ware feststellbar sind.
6.4 Verlegt oder bearbeitet der Käufer von GardenHighlights gelieferte Ware oder veräußert er sie trotz erkennbarer Mängel weiter, so entfällt jede Gewährleistungsverpflichtung seitens GardenHighlights. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine nicht sachgemäße Verlegung der Ware bei bestimmten Natursteinen Verfärbungen auftreten können. Eine Reklamation des Kunden bzw. Haftung durch GardenHighlights ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.5 Zeigt sich später ein Mangel, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.6 Muster, Proben, Ausstellungsstücke und Prospekte dienen lediglich der besseren Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
6.7 Die Natursteinprodukte sind keine industriell gefertigten Erzeugnisse, sondern werden handwerklich bearbeitet. Es kann daher zu Abweichungen in den gestalterischen Details und zu Differenzen in den Maßen gegenüber den Angaben in unseren Angeboten kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6.8 Natursteine wie Basalt, Granit, Marmor, Quarzit, Sandstein usw. sind naturgegeben unregelmäßig. Praktisch ist kaum ein Stein wie der andere. Für Quarzadern, Farb- und Zeichnungsunterschiede, Poren, Einsprengungen, Trübungen und Risse leisten wir keine Gewähr. Solche dem Naturstein eigentümlichen Abweichungen, die in der Natur des Steines liegen, sind keine Mängel. Sie stellen ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. So ist beispielsweise bei Sandsteinen mit weißen bis geblichen oder andersfarbigen Einschlüssen zu rechnen. Auch können aufgrund der Härte unserer Steine, gesägte oder geschliffene Ware konkave oder konvexe Schüsselungen aufweisen.”
6.9 Exakte Liefergewichte können nicht gewährleistet werden. Von Liefergewichten kann um bis zu 5 % nach oben oder unten abgewichen werden, es sei denn die Parteien haben schriftlich ausdrücklich eine andere Regelung getroffen. Das von GardenHighlights bei der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung bestimmte Person sowie im Falle einer Direktbelieferung angegebene Gewicht ist maßgeblich. Der Kunde kann auf seine Kosten eine Verwägung verlangen. Über vorstehende zulässige Gewichtsabweichungen hinaus können Gewichtsabweichungen nur sofort nach Eingang der Ware beim Kunden und nur dann reklamiert werden, wenn sie sofort, insbesondere durch amtliche Feststellung, festgestellt und GardenHighlights unverzüglich mitgeteilt werden. Der Kunde hat in diesem Fall GardenHighlights eine unverzügliche Überprüfung der Gewichtsabweichung zu ermöglichen.”
6.10 Da in bestimmten Natursteinen Eisenoxide oder andere Stoffe vorhanden sind, die auf äußeren Einflüsse reagieren, besteht die Möglichkeit der nachträglichen Fleckenbildung durch äußerliche Einwirkungen. Eine derartige Veränderung des Erscheinungsbildes stellt keinen Mangel dar und berechtigt insofern nicht zur Reklamation.
6.11 Ansprüche des Kunden gegen GardenHighlights gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen GardenHighlights gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner § 6.1 entsprechend.
6.12 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 7 Haftung
7.1 GardenHighlights haftet dem Kunden auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GardenHighlights nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, ist der Geschäftssitz von GardenHighlights.
8.3 Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag, ist der Geschäftssitz von GardenHighlights.
§ 9 Verbindlichkeit des Vertrages
9.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.